Impressum

A1 Autoglas
Hans-Böckler-Str. 48
59348 Lüdinghausen

Gesellschafter: Siegmund Titz
Telefon: 02591/893218
Telefax: 02591/893237
E-Mail: a1autoglas@ish.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG: DE 250934350
Inhaltlich Verantwortlicher: Siegmund Titz
Eintragung in die Handwerksrolle, Betriebsnummer: 41416874

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der a1 Autoglas GmbH

  1. Geltung und Vertragsschluss
    • 1.1 Unser Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde durch Erteilung des Auftrags oder Annahme bzw. Abholung der Lieferung oder Leistung anerkennt. Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
    • 1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns zustande.
    • 1.3 Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen unserer Produkte und Leistungen bleiben vorbehalten. Maße, Abbildungen und Zeichnungen dienen allein der Vorinformation des Kunden und bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Angaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmale unserer Produkte dienen der Illustration und sind nicht verbindlich.
  2. Lieferungen
    • 2.1 Liefer- oder Leistungstermin und –fristen sind nur verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen. Liefer- und Leistungsterminbestätigung erfolgen vorbehaltlich rechtzeitiger Warenankunft.
    • 2.2 Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Liefer- oder Transportverzögerungen oder Arbeitskämpfe entbinden uns für ihre Dauer von der Pflicht zu rechtzeitigen Lieferung oder Leistung, sowie sie nicht von uns zu vertreten sind. Liefer- oder Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung. Falls die Störung länger als einen Monat dauert, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Kunden bestehen insoweit nicht.
    • 2.3 Geraten wir in Verzug, ist der Kunde erst nach Mahnung und Verstreichenlassen einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Für Schadenersatzansprüche gilt Ziffer 8.
    • 2.4 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
  3. Preise und Zahlungsbedingungen
    • 3.1 Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen verstehen sich unser Preise in € inklusive Verpackungs-, Transport und Transportversicherungskosten zzgl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    • 3.2 Zahlungen sind bei Annahme bzw. Abholung der Lieferung oder Leistung ohne Abzug zu leisten. Abweichende Zahlungsbedingungenen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
    • 3.3 Teillieferungen können wir gesondert in Rechnung stellen.
    • 3.4 Bei Zahlung durch Überweisung, Scheck oder Wechsel gilt der 4. Wertstellungstag als Stichtag des Eingangs. Schecks und Wechsel werden von uns nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
    • 3.5 Befindet sich der Kunde im Verzug, sind wir berechtigt, auf dem rückständigen Betrag Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Basiszinssatz nach dem Diskontsatzüberleitungsgesetz zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt unberührt.
    • 3.6 Alle unsere Forderungen werden – unabhängig von der Laufzeit etwa erfüllungshalber hereingenommener Wechsel – sofort zu Zahlung fällig, wenn die Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund nicht eingehalten werden oder uns nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in der Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt wird. Wir sind auch dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen in bar oder Sicherheitsleistungen auszuführen. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, sind wir berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
    • 3.7 Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit nicht die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  4. Eigentumsvorbehalt bei Lieferung
    • 4.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Produkten bis zu Erfüllung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche - einschließlich Saldoforderungen - vor. Vorher darf der Kunde die Vorbehaltsprodukte nur in ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Vereinbarung eines entsprechenden Eigentumsvorbehalt veräußern, wobei er uns schon jetzt die daraus resultierenden Forderungen in Höhe unserer offenen Forderungen soweit die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt abtritt. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
    • 4.2 Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsprodukte überträgt der Kunde schon jetzt in Höhe des Preises der Vorbehaltsprodukte das Eigentum zur Sicherheit an uns und verwart den Gegenstandunentgeltlich für uns. Wir nehmen diese Übertragung schon jetzt an.
    • 4.3 Soweit der Wert der zu unseren Gunsten bestehenden Sicherheiten die offenen Forderungen um mehr als 10% übersteigt, werden wir auf Verlangen Sicherheiten freigeben. Von Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsprodukte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.
    • 4.4 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder seinen Verpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsprodukte herauszuverlangen oder durch freien Verkauf bestmöglich zu verwerten. Die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde.
  5. Eigentumsvorbehalt bei Reparaturleistungen
    • Der Kunde überträgt uns schon jetzt das Miteigentum an seinem in Reparatur gegebenen Kraftfahrzeug zu einem Bruchteil, der dem Verhältnis des Werts unserer Lieferung oder Leistung zu dem Wert seines Kraftfahrzeuges entspricht. Wir nehmen diese Übertragung jetzt schon an. Der Kunde verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich.
  6. Gewährleistung
    • 6.1 Wir gewährleisten, dass unsere Lieferungen und Leistungen keine Mängel aufweisen, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch oder erheblich mindern.
    • 6.2 Der Kunde hat unsere Lieferungen und Leistungen wegen ihrer besonderen Eigenart (vor allem Glas und die damit verbundene Gefahr nachträglicher Beschädigung) bei Erhalt zu prüfen. Offenkundige Mängel sind uns vom Kunden nach Lieferung oder Annahme bzw. Abholung der Leistung unter genauer Bezeichnung der gerügten Mängel anzuzeigen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Der Kunde wird uns in jedem Falle ausreichende Informationen geben, damit wir Art und Umfang des Mangels untersuchen können.
    • 6.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate nach Lieferung oder nach Annahme bzw. Abholung der Leistung.
    • 6.4 Nach erfolgter Mängelrüge steht es uns frei, dem Kunden innerhalb einer angemessenen Frist entweder kostenfrei Ersatz zu liefern oder die Mängel zu beseitigen.
    • 6.5 Können Mängel nicht beseitigt werden oder sind weitere Nachbesserungsversuche für den Kunden unzumutbar, ist er berechtigt, anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrags) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) zu verlangen.
    • 6.6 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht in diesen Bedingungen anders bestimmt ist.
  7. Garantie
    • 7.1 Zusätzlich zu der Ziffer 1. Beschriebenen Gewährleistung gewähren wir auf die Dichtigkeit bei Austausch eine Garantie von 12 Jahren.
    • 7.2 Auf Scheibenreparaturen gewähren wir eine Garantie von 24 Monaten. Im Falle einer Scheibenreparatur besteht die Möglichkeit, dass die Reparatur sichtbar bleibt und/oder während der Reparatur die Schadensstelle spontan weiter reißt. Sollte infolge dessen ein Austausch der Scheibe erforderlich sein, so erfolgt dieser auf Kosten des Kunden.
    • 7.3 Inanspruchnahme dieser Garantie muss der Fahrzeughalter im Schadensfall unverzüglich das Service Center per Telefon oder Fax über den Vorfall informieren und ihr Gelegenheit geben, den Schaden zu beheben (Reparatur bzw. Austausch).
    • 7.4 Für Schäden, die nach erfolgter Reparatur oder nach erfolgtem Scheibenersatz durch äußerliche Einflüsse (zum Beispiel Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel) verursacht werden, gelten die Garantien nach diesen Bedingungen nicht.
    • 7.5 Diese Garantie gilt nur bei Vorlage der Rechnung über Einbau, Austausch oder Reparatur des betreffenden Produktes.
  8. Haftung
    • 8.1 Wir haften für Schäden des Kunden nur insoweit, als und Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Darüber hinaus haften wir auch für Schäden, welche unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen in Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht haben. Ist der Kunde Nichtkaufmann, haften wir auch bei Verzugsschäden und bei Schäden wegen verschuldeter Unmöglichkeit, allerdings begrenzt auf das doppelte der Auftragssumme. Soweit eine Haftung gemäß vorstehendem Satz vorliegt, haften wir dem Umfang nach nur für den typischen vorhersehbaren Schaden.
    • 8.2 Diese Haftungsbegrenzung umfasst sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, und darüber hinaus auch alle vor- und außervertraglichen Ansprüche. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind jedoch Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften oder Ansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, soweit die Zusicherung der Eigenschaften dazu bestimmt war, den Kunden gerade gegen den eingetretenen Schaden zu schützen.
    • 8.3 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr oder -Minderung zu treffen.
  9. Schlussbestimmungen
    • 9.1 Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen oder Teile davon wirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung dieser Bedingungen durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.
    • 9.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
    • 9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrecht (CISG).
    • 9.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Bestimmungen ist Hagen, sofern der Vertrag mit einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen abgeschlossen wurde. Das gilt ebenso, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder eine Partei nach Vertragsschluss ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an den für ihn geltenden gesetzlichen Gerichtsständen zu verklagen.
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